Internes Programm zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Programm für eigene Aktivitäten gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Programm)

Das Programm wurde von dem Unternehmen für seinen internen Bedarf entwickelt LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s.r.o. mit Sitz in Krasovského 3742/13, 851 01 Bratislava, ID-Nr.: 36 803 898, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Einlage Nr. 46903/B (die Gesellschaft).

Das Programm regelt die Vorgehensweise des Unternehmens und seiner Vertreter bei der Verhinderung des Waschens von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus, wie sie in Gesetz Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor der Finanzierung des Terrorismus sowie über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geänderten Fassung (Akt).

Das Unternehmen ist befugt, in Ausübung seiner Tätigkeit den Verkauf, die Vermietung oder den Kauf von Immobilien zu vermitteln und ist eine verpflichtete Person gemäß § 5 (1) (i) des Gesetzes.

Artikel I.

Zweck des Programms

  1. Das Programm legt die Bedingungen und spezifischen Arbeitsverfahren für die Führungskräfte und Mitarbeiter des Unternehmens zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest, definiert Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten bei der Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und gewährleistet den Informationsfluss über die zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchgeführten Maßnahmen.
  • Das Programm ist für die Geschäftsführer und alle Mitarbeiter, die Aufgaben im Rahmen des Gesetzes wahrnehmen, verbindlich. Für die Erfüllung der verschiedenen im Folgenden definierten Aufgaben des Unternehmens in Bezug auf einen bestimmten Kunden ist stets der Geschäftsführer oder der für das Geschäft dieses Kunden zuständige Mitarbeiter verantwortlich.

Artikel II.

Definition der Grundbegriffe

  1. Legalisierung von Erträgen aus Straftaten - vorsätzliches Verhalten, bestehend aus

(a) Änderung der Beschaffenheit von Vermögensgegenständen oder Übertragung von Vermögensgegenständen in Kenntnis der Tatsache, dass die Vermögensgegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer kriminellen Tätigkeit stammen, mit dem Ziel, den illegalen Ursprung der Vermögensgegenstände zu verbergen oder zu verschleiern, oder mit dem Ziel, einer an der Begehung einer solchen kriminellen Tätigkeit beteiligten Person zu helfen, die rechtlichen Folgen ihres Verhaltens zu vermeiden,

(b) Verheimlichung oder Verschleierung der Herkunft oder der Art von Vermögensgegenständen, des Standorts oder der Bewegung von Vermögensgegenständen, des Eigentums an Vermögensgegenständen oder sonstiger Rechte an Vermögensgegenständen in Kenntnis der Tatsache, dass die Vermögensgegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer kriminellen Tätigkeit stammen,

(c) der Erwerb, der Besitz, die Verwendung und die Nutzung von Vermögensgegenständen in dem Wissen, dass diese Gegenstände aus einer kriminellen Tätigkeit oder aus der Teilnahme an einer kriminellen Tätigkeit stammen,

(d) die Beteiligung an einer der unter den Buchstaben a bis c genannten Handlungen, auch in Form der Verschwörung, der Beihilfe, der Anstiftung und der Aufwiegelung sowie des Versuchs, eine solche Handlung zu begehen.

  • Finanzierung des Terrorismus - die Bereitstellung oder Anhäufung von Geldern oder Vermögenswerten in der Absicht, sie zu verwenden, oder in dem Wissen, dass sie ganz oder teilweise für Folgendes verwendet werden sollen

(a) die Begehung des Straftatbestands der Bildung, Organisation und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder des Straftatbestands des Terrorismus und bestimmter Formen der Beteiligung am Terrorismus,

(b) die Finanzierung des täglichen Bedarfs einer Person, bei der davon ausgegangen werden kann, dass sie eine terroristische Straftat begehen will oder begangen hat, sowie bestimmte Formen der Beteiligung am Terrorismus,

(c) Diebstahl, Erpressung, Fälschung und Verfälschung von öffentlichen Urkunden, Dienstsiegeln, Dienstsiegeln, Dienstsiegeln, Dienstsiegeln, Dienstsiegeln, Dienstsiegeln und Dienstsiegeln oder Anstiftung, Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung oder versuchten Begehung einer solchen Straftat im Hinblick auf die Begehung der Straftat der Bildung, Gründung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder der Straftat des Terrorismus und bestimmter Formen der Beteiligung am Terrorismus,

(d) die Begehung von Straftaten nach internationalen Verträgen, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise ratifiziert und verkündet wurden und an die die Slowakische Republik gebunden ist.

  • Ungewöhnlicher Geschäftsbetrieb - eine rechtliche oder sonstige Handlung, die darauf hindeutet, dass ihre Ausführung zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung führen kann. Die verschiedenen Formen ungewöhnlicher Geschäftsvorgänge sind in Artikel VIII dieses Programms beschrieben.
  • Politisch exponierte Person - der Staatschef, der Premierminister, der stellvertretende Premierminister, ein Minister, der Leiter eines zentralen Regierungsorgans, der Staatssekretär oder ein vergleichbarer stellvertretender Minister, ein Mitglied der Legislative, ein Richter des Obersten Gerichtshofs, ein Richter des Obersten Verwaltungsgerichts, ein Richter des Verfassungsgerichts oder anderer höherer Gerichtsorgane, gegen deren Entscheidung außer in besonderen Fällen kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, der Präsident des Justizrates der Slowakischen Republik, der stellvertretende Präsident des Justizrates der Slowakischen Republik, der Präsident des Spezialstrafgerichts, der stellvertretende Präsident des Spezialstrafgerichts, der Präsident eines Regionalgerichts, der stellvertretende Präsident eines Regionalgerichts, der Präsident eines Verwaltungsgerichts, der stellvertretende Präsident eines Verwaltungsgerichts, der Präsident eines Bezirksgerichts oder der stellvertretende Präsident eines Bezirksgerichts, ein Mitglied des Rechnungshofs oder des Direktoriums der Zentralbank, ein Botschafter, ein Geschäftsträger, ein hochrangiges Mitglied der Streitkräfte, der bewaffneten Kräfte oder der bewaffneten Sicherheitskräfte, ein Mitglied des Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgans eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Handelsgesellschaft, ein Generalstaatsanwalt, ein stellvertretender Generalstaatsanwalt, ein Sonderstaatsanwalt, ein stellvertretender Sonderstaatsanwalt, Staatsanwalt, stellvertretender Staatsanwalt, regionaler Staatsanwalt, stellvertretender regionaler Staatsanwalt, Bezirksstaatsanwalt oder stellvertretender Bezirksstaatsanwalt, eine Person in einer anderen vergleichbaren Funktion von nationaler oder regionaler Bedeutung oder in einer anderen vergleichbaren Funktion, die in den Organen der Europäischen Union oder in internationalen Organisationen ausgeübt wird, ein Mitglied eines satzungsmäßigen Organs einer politischen Partei oder politischen Bewegung. Als politisch exponierte Person gilt auch der Ehegatte oder eine Person, die einen ähnlichen Status wie der Ehegatte einer in Satz 1 genannten Person hat, sowie ein Kind, ein Schwiegersohn, eine Schwiegertochter, ein Elternteil oder eine Person, die einen ähnlichen Status wie ein Schwiegersohn oder eine Schwiegertochter einer in Satz 1 genannten Person hat. Als politisch exponierte Person im Sinne dieses Gesetzes gilt auch eine natürliche Person, von der bekannt ist, dass sie der Letztbegünstigte desselben Kunden ist oder anderweitig denselben Kunden kontrolliert wie eine in Satz 1 genannte Person, oder die mit einer in Satz 1 genannten Person oder einem Kunden, der zugunsten einer in Satz 1 genannten Person errichtet wurde, Geschäfte tätigt.
  • Vorteile für den Endverbraucher - jede natürliche Person, die eine juristische Person oder einen natürlichen Unternehmer tatsächlich beherrscht oder kontrolliert, sowie jede natürliche Person, zu deren Gunsten diese Einrichtungen ihre Tätigkeit ausüben oder Handel treiben. Im Falle einer juristischen Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mit mindestens 25 % an den Stimmrechten der juristischen Person oder an ihrem Grundkapital, einschließlich Inhaberaktien, beteiligt ist, berechtigt, ein satzungsmäßiges Organ zu bestellen, anderweitig zu bestellen oder abzuberufen, ein Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgan der juristischen Person oder eines ihrer Mitglieder zu ernennen, anderweitig zu bestellen oder abzuberufen, die juristische Person in einer anderen als der in den Unterabsätzen 1 und 2 genannten Weise zu kontrollieren, das Recht auf einen wirtschaftlichen Gewinn von mindestens 25 % aus der Geschäftstätigkeit der juristischen Person oder aus einer ihrer anderen Tätigkeiten hat. Im Falle einer natürlichen Person, die Unternehmer ist, eine natürliche Person, die Anspruch auf einen wirtschaftlichen Gewinn von mindestens 25 % aus der Geschäftstätigkeit der natürlichen Person, die Unternehmer ist, oder aus einer anderen ihrer Tätigkeiten hat. Eine natürliche Person, die Anspruch auf einen wirtschaftlichen Vorteil von mindestens 25 % aus dem Unternehmen einer juristischen Person hat, an der sie als stiller Gesellschafter beteiligt ist, gilt ebenfalls als Endbegünstigter. Im Falle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft eine natürliche Person, die Gesellschafter ist oder die direkt oder indirekt durch eine Beteiligung oder auf andere Weise einen Gesellschafter, der eine juristische Person ist, kontrolliert. Im Falle eines Pools von Vermögenswerten ist der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer die natürliche Person, die der Gründer oder Treugeber des Pools von Vermögenswerten ist; wenn der Gründer oder Treugeber eine juristische Person ist, die unter Buchstabe a genannte natürliche Person, die als letztlich wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne einer juristischen Person gilt, oder die natürliche Person, die das Recht hat, das satzungsmäßige Organ, das Verwaltungsorgan, das Aufsichtsorgan oder das Kontrollorgan des Vermögenspools oder ein Mitglied davon zu bestellen, anderweitig zu bestellen oder abzuberufen, oder die Mitglied des Organs ist, die das Recht hat, diese Organe oder ein Mitglied dieser Organe zu bestellen, anderweitig zu ernennen oder abzuberufen, oder eine Person, die ein satzungsmäßiges Organ, ein Geschäftsführungsorgan, ein Aufsichtsorgan, ein Kontrollorgan oder ein Mitglied dieser Organe ist, oder ein Begünstigter von mindestens 25 % der vom Vermögenspool zur Verfügung gestellten Mittel ist, wenn die künftigen Begünstigten dieser Mittel festgelegt wurden; sind die künftigen Begünstigten durch ein Merkmal bestimmt, so ist dieses Merkmal zu bestimmen, wobei die Letztbegünstigten zum Zeitpunkt ihrer Identifizierung oder Benennung zu Letztbegünstigten werden; sind die künftigen Begünstigten des Vermögenspools nicht bestimmt, so sind die Letztbegünstigten der Kreis der Personen, die in erheblichem Maße von der Errichtung oder dem Betrieb des Vermögenspools profitieren, oder gegebenenfalls die natürliche Person, die zur Vertretung und zum Schutz der Interessen der Begünstigten des Vermögenspools bestellt ist. Erfüllt keine natürliche Person die Kriterien nach Satz 1, so gelten die letztlich wirtschaftlich Berechtigten dieser Person als Mitglieder der Geschäftsleitung; das satzungsmäßige Organ oder die Mitglieder des satzungsmäßigen Organs gelten als Mitglied der Geschäftsleitung. Eine natürliche Person, die die in den vorstehenden Sätzen genannten Kriterien nicht selbst erfüllt, aber zusammen mit einer anderen Person, die gemeinsam oder in Absprache mit ihr handelt, zumindest einige dieser Kriterien erfüllt, ist ebenfalls ein Letztbegünstigter.
  • Kunde - die Person, die Vertragspartei ist, ist Partei der geschäftlichen Verpflichtung des Verpflichteten oder beteiligt sich an dem Verfahren, auf dessen Grundlage sie Partei der geschäftlichen Verpflichtung des Verpflichteten werden soll, oder vertritt eine Partei der geschäftlichen Verpflichtung des Verpflichteten in dem Verfahren mit dem Verpflichteten oder ist anderweitig berechtigt, über den Gegenstand der geschäftlichen Verpflichtung des Verpflichteten zu verfügen. Der häufigste Kunde der Gesellschaft ist eine Person, die am Kauf, Verkauf oder an der Vermietung von Immobilien interessiert ist.
  • Eigentum der Vereinigung - der Kunde, bei dem es sich um eine Stiftung, eine gemeinnützige Einrichtung, einen Nicht-Investitionsfonds oder einen anderen zweckgebundenen Vermögenspool handelt, unabhängig von seiner Rechtspersönlichkeit, der Mittel verwaltet und ausschüttet,

Artikel III

Kundenbetreuung

  1. Die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden ist die Gesamtheit der Pflichten, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit gegenüber seinen Kunden gemäß dem Gesetz wahrnimmt, um die Möglichkeit zu haben, seinen Kunden kennenzulernen und anschließend zu erkennen, dass ein Risiko in Bezug auf das beabsichtigte Geschäft besteht.
  • Wir unterteilen die Pflege entsprechend dem Aufgabenbereich des Unternehmens in Grund-, eingeschränkte und erweiterte Pflege.
  • Die Firma bestimmt den Umfang der Kundenbetreuung in angemessener Weise im Hinblick auf das Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung. Bei der Bewertung des Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung muss die Firma die in der Risikobewertung gemäß Artikel VII des Programms genannten Risikofaktoren bewerten und berücksichtigen.

Artikel IV

Primärversorgung

  1. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Identifizierung jedes seiner Kunden sicherzustellen und diese Identifizierung zu überprüfen. Die grundlegende Sorgfaltspflicht wird gegenüber allen Kunden erfüllt. Im Laufe seiner Tätigkeit kann es sich als notwendig erweisen, die grundlegende Sorgfalt durch die in Artikel VI dieses Programms festgelegten erweiterten Sorgfaltspflichten zu ergänzen.

A Kundenidentifikation

  • Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, muss er sich ausweisen, indem er der Gesellschaft zu Beginn der Geschäftsbeziehung oder des Geschäftsvorgangs seinen Vornamen, seinen Nachnamen, sein Geburtsdatum, seine Geburtsnummer, seinen ständigen Wohnsitz, seine Staatsangehörigkeit sowie Art und Nummer seines Ausweises mitteilt. Ist die natürliche Person auch unternehmerisch tätig und bezieht sich die Geschäftsbeziehung oder das Geschäft auf diese Tätigkeit, so hat sie der Gesellschaft auch die Anschrift des Geschäftssitzes, die Anschrift des tatsächlichen Geschäftssitzes, falls diese von der Anschrift des Geschäftssitzes abweicht, die Identifikationsnummer mitzuteilen und das amtliche Register oder Verzeichnis, in dem sie eingetragen ist, sowie die Nummer der Eintragung im Register/Register anzugeben.
  • Handelt es sich bei dem Kunden der Gesellschaft um eine juristische Person oder eine Vermögensmasse, so muss diese sich durch Angabe ihres Namens, der Anschrift ihres eingetragenen Sitzes, der Anschrift ihres tatsächlichen Geschäftssitzes, falls dieser von ihrem eingetragenen Sitz abweicht, ihrer Identifikationsnummern, des Namens des Registers oder der Kanzlei, in dem/der sie eingetragen ist, und der Nummer dieser Eintragung identifizieren. Gleichzeitig ist die natürliche Person, die befugt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, verpflichtet, sich im Rahmen der Daten gemäß Absatz 2 dieses Artikels des Programms zu identifizieren.
  • Wird der Mandant durch eine andere Person auf der Grundlage einer Vollmacht vertreten, werden die Daten in Bezug auf den Mandanten in dem Umfang erhoben, in dem der Mandant eine natürliche oder juristische Person im Sinne der Absätze 2 und 3 dieses Artikels ist. Gleichzeitig wird der Vertreter, der im Rahmen einer Vollmacht handelt, im gleichen Umfang identifiziert. Die Gesellschaft prüft die Gültigkeit und den Umfang der Vertretungsbefugnis.
  • Handelt es sich bei dem Kunden um ein minderjähriges Kind ohne Ausweisdokument, werden die Daten in Bezug auf den Minderjährigen in den Bereichen Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsnummer, ständiger Wohnsitz und Staatsangehörigkeit eingeholt, und sein gesetzlicher Vertreter sollte dem Unternehmen die Daten in den Bereichen gemäß Absatz 2 zur Identifizierung der natürlichen Person übermitteln.

B Überprüfung der Identifizierung

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Identifikationsdaten vor dem Abschluss der Geschäftsbeziehung in physischer Anwesenheit des Kunden zu überprüfen.
  • Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, so ist das Unternehmen verpflichtet, den vom Kunden bei der Identifizierung vorgelegten Personalausweis anzufordern. Bei Vorlage dieses Ausweises prüft und vergleicht das Unternehmen die angegebenen Informationen mit den Informationen auf dem vorgelegten Ausweis. Gleichzeitig prüft das Unternehmen, ob das Foto auf dem Ausweis mit dem tatsächlichen Abbild des Kunden übereinstimmt. Der Kunde sollte zum Zeitpunkt der Identifizierung physisch anwesend sein.
  • Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, die zugleich Unternehmer ist, so überprüft die Gesellschaft auch die Richtigkeit der Angaben zur Geschäftstätigkeit des Kunden und kontrolliert selbst die Angaben in dem Register oder den Aufzeichnungen, in denen der Kunde eingetragen ist. Ist ein solches Register oder eine solche Aufzeichnung nicht öffentlich zugänglich, fordert die Gesellschaft den Kunden auf, eine Bescheinigung und/oder einen Auszug aus einem solchen Register oder einer solchen Aufzeichnung vorzulegen, und prüft die Richtigkeit der Identifizierung anhand eines solchen Dokuments.
  • Stellt das Unternehmen bei der Überprüfung einer Person fest, dass es sich um eine politisch exponierte Person oder um eine Person handelt, die in einem Land ansässig ist, das von der Europäischen Kommission oder einer anderen befugten Institution als Hochrisikoland eingestuft wurde, wendet das Unternehmen zusätzlich zu den grundlegenden Sorgfaltspflichten eine verstärkte Sorgfaltspflicht gemäß Artikel VI. Programm.
  1. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, so prüft die Gesellschaft die Richtigkeit der erteilten Auskünfte anhand von Dokumenten, Daten oder Informationen aus dem amtlichen Register oder anderen amtlichen Aufzeichnungen, in denen die juristische Person eingetragen ist, oder aus einer anderen zuverlässigen und unabhängigen Quelle. Gleichzeitig überprüft die Gesellschaft auch die natürliche Person, die bevollmächtigt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln, in der in Absatz 7 dieses Artikels vorgesehenen Weise.
  1. Im Falle einer durch eine Vollmacht vertretenen Person prüft die Gesellschaft die Angaben anhand von Dokumenten, Daten oder Informationen, die sie aus der mit beglaubigter Unterschrift vorgelegten Vollmacht, dem amtlichen Register oder anderen amtlichen Aufzeichnungen oder aus einer anderen zuverlässigen und unabhängigen Quelle erhält. Der Vertreter selbst wird von der Gesellschaft in seiner physischen Anwesenheit überprüft, indem die Angaben auf der Vollmacht und auf dem vorgelegten Ausweisdokument verglichen werden. Erfolgt die Vertretung auf der Grundlage einer Vollmacht, muss die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht amtlich beglaubigt werden.
  1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Minderjährigen ohne Ausweisdokument, überprüft das Unternehmen die vom Vertreter des Minderjährigen angegebenen personenbezogenen Daten anhand des vorgelegten Ausweisdokuments.
  1. Wenn die Gesellschaft bei der Überprüfung der Identifizierung einer natürlichen Person Zweifel hat, ob das vom Kunden vorgelegte Ausweisdokument nicht gefälscht oder verändert ist oder ob es tatsächlich dieser natürlichen Person gehört, wird die Gesellschaft die natürliche Person um ein anderes Ausweisdokument (z.B. Reisedokument oder Führerschein) bitten, um die Daten zu überprüfen. Das Unternehmen kann überprüfen, ob es sich bei dem Ausweisdokument nicht um einen gestohlenen oder verlorenen Ausweis handelt, und zwar in dem öffentlich zugänglichen Register für verlorene und gestohlene Dokumente, das bei www.minv.sk.
  1. Wenn die Gesellschaft Zweifel an der Identifizierung der juristischen Person hat, fordert sie zur Identifizierung ein zusätzliches Dokument aus dem amtlichen Register an, in dem der Kunde eingetragen ist. Dies kann zum Beispiel eine Bescheinigung über die Eintragung beim Finanzamt sein.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die angeforderten Informationen und Dokumente zu liefern, die für seine Identifizierung und Überprüfung erforderlich sind. Das Unternehmen fertigt lesbare Kopien des Personalausweises und anderer vorgelegter Dokumente an und bewahrt diese während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung und nach deren Beendigung für den in Artikel X dieses Programms genannten Zeitraum auf.

C Überprüfung der Vorteile für den Endnutzer

  1. Das Unternehmen identifiziert den Endnutzer der Leistungen des Kunden, bei dem es sich um eine juristische Person oder einen Pool von Vermögenswerten handelt, anhand des Registers der Endnutzer von Leistungen, das beim Statistischen Amt der Slowakischen Republik geführt wird. Das Unternehmen hat Zugang zum Register der Endnutzer von Leistungen, und auf seine elektronische Anfrage hin werden die Daten über den Endnutzer von Leistungen des Kunden elektronisch auf automatisierte Weise bereitgestellt. Das Unternehmen überprüft die Informationen aus dem Register des Endnutzers der Leistungen während eines Gesprächs mit dem Kunden. Besteht der Verdacht, dass eine als Endbegünstigter registrierte Person nicht der tatsächliche Endbegünstigte ist, fordert sie das Ausfüllen einer eidesstattlichen Erklärung des Endbegünstigten an, von der ein Muster diesem Schema beigefügt ist. Falls es eine andere glaubwürdige Quelle gibt, aus der Informationen über den Endbegünstigten ermittelt werden können und zu der die Gesellschaft Zugang hat, wird die Gesellschaft diese Tatsache auch aus dieser Quelle überprüfen.
  1. Handelt es sich bei dem Kunden um eine ausländische juristische Person oder einen Pool von Vermögenswerten, wird die Gesellschaft den Kunden auffordern, eine eidesstattliche Erklärung über den wirtschaftlich Berechtigten auszufüllen.
  1. Stellt das Unternehmen fest, dass es sich bei dem Endbegünstigten um eine politisch exponierte oder sanktionierte Person handelt, befolgt das Unternehmen die Regeln für eine verstärkte Kundenbetreuung gemäß Artikel VI dieses Programms.

D Beschaffung und Bewertung von Handelsinformationen

  1. Bei der Zusammenarbeit mit einem Kunden vergewissert sich das Unternehmen über den Zweck und die beabsichtigte Art der Transaktion oder Geschäftsbeziehung und bewertet den Wahrheitsgehalt dieser Informationen.
  • Das Hauptaugenmerk des Unternehmens wird darauf liegen, den Grund für den Verkauf, den Kauf oder die Vermietung der Immobilie zu ermitteln. Das Unternehmen wird sich darauf konzentrieren, ob der Kunde die Immobilie kauft oder verkauft, um seinen eigenen Wohnraum zu regeln, oder welche spezifischen Absichten der Kunde mit der Immobilie hat. Das Unternehmen prüft auch, wie der Kunde über die erworbene Immobilie zu verfügen gedenkt, ob er sie langfristig nutzen oder vermieten möchte oder eine vorzeitige Übertragung ins Auge fasst.
  • Das Unternehmen bewertet dann die zur Verfügung gestellten Informationen, um festzustellen, ob sie im Hinblick auf die normale Veräußerung von Immobilien wahrheitsgemäß und akzeptabel erscheinen, oder ob der Kunde Informationen zur Verfügung gestellt hat, die im Hinblick auf die Veräußerung von Immobilien widersprüchlich und ungewöhnlich sind.
  • Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, holt das Unternehmen, sofern dies für das geplante Geschäft relevant ist, auch Informationen über die Art der Geschäftstätigkeit des Kunden ein, um die Art der Geschäftstätigkeit, die Eigentumsverhältnisse und die Managementstruktur des Kunden zu verstehen.

E Einholung von Informationen über die Herkunft der im Handel verwendeten Mittel

  • In der Kommunikation mit dem Kunden erkundigt sich das Unternehmen nach der Quelle der Mittel, die für den Kauf der Immobilie verwendet wurden. Insbesondere wird festgestellt, ob es sich um eigene Mittel des Kunden handelt, z. B. Ersparnisse, Erbschaften, oder ob es sich um Fremdmittel handelt (z. B. von einer Bank oder einer anderen Person, die dem Kunden ein Darlehen gewährt hat). Um die Herkunft der Mittel festzustellen, bittet die Gesellschaft den Kunden um eine Erklärung über die Herkunft der Mittel, die einen Anhang zu diesem Programm bildet.
  • Das Unternehmen wird bei der Kommunikation mit dem Kunden auch prüfen, ob die Eigenmittel des Kunden in Bezug auf seinen Beruf, sein Geschäft oder seine Position oder den Grund für ihren Erwerb (z. B. Erbschaft, Schenkung) angemessen erscheinen. Hat der Kunde die Gelder von einem Dritten, der nicht die Bank ist, erhalten, wird er versuchen, die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Dritten sowie den Grund/Rechtstitel der Gelder zu ermitteln.

F Feststellung, ob der Kunde in seinem eigenen Namen handelt

  • Bei der Kommunikation mit einem Kunden prüft das Unternehmen, ob der Kunde in seinem eigenen Namen oder im Namen einer anderen Person in der Geschäftsbeziehung handelt. Das Unternehmen bittet den Kunden, in einer diesem Schema beigefügten Erklärung zu bestätigen, ob der Kunde in seinem eigenen Namen handelt.
  • Stellt das Unternehmen fest oder vermutet es, dass der Kunde nicht in seinem eigenen Namen handelt, fordert es den Kunden auf, in Form einer verbindlichen schriftlichen Erklärung den Namen, den Vornamen, die Geburtsnummer oder das Geburtsdatum der natürlichen Person oder die Firma, den Sitz und die Identifikationsnummer der juristischen Person nachzuweisen, in deren Namen er Geschäfte tätigt. Ein Muster der Erklärung ist diesem Programm beigefügt.

G Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung während ihrer gesamten Dauer

  • Das Unternehmen überwacht diese geschäftliche Zusammenarbeit und die einzelnen ausgeführten Geschäfte während der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden kontinuierlich. Insbesondere überwacht die Gesellschaft, ob die im Rahmen der Grundbetreuung des Kunden eingeholten Informationen mit den ausgeführten Geschäften übereinstimmen. Das Unternehmen überwacht auch, ob sich der ermittelte Sachverhalt ändert oder ob eine Diskrepanz zwischen dem vom Kunden behaupteten und dem tatsächlichen Sachverhalt besteht. Das Unternehmen überwacht und bewertet kontinuierlich das mit dem Kunden verbundene Risiko und die Quelle der Mittel und Vermögenswerte, die in der Handels-/Geschäftsbeziehung verwendet werden.

H Situationen, in denen das Unternehmen verpflichtet ist, eine grundlegende Kundenbetreuung durchzuführen

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, gegenüber dem Kunden eine grundlegende Sorgfalt walten zu lassen

(a) bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung,

(b) bei der Durchführung eines Gelegenheitsgeschäfts außerhalb der Hauptgeschäftsbeziehung im Wert von mindestens 15 000 EUR und bei der Durchführung eines Gelegenheitsgeschäfts außerhalb der Hauptgeschäftsbeziehung in bar im Wert von mindestens 1 000 EUR, unabhängig davon, ob das Geschäft einzeln oder als eine Reihe aufeinander folgender Geschäfte, die miteinander verbunden sind oder sein können, durchgeführt wird,

(c) wenn der Verdacht besteht, dass der Kunde ein ungewöhnliches Handelsgeschäft vorbereitet oder durchführt, unabhängig vom Wert des Geschäfts,

(d) bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der zuvor eingeholten Daten, die für die Ausübung der Betreuung des Kunden erforderlich sind (einschließlich der Identifizierung des Endbegünstigten),

(e) wenn es wesentliche Veränderungen beim Kunden gibt, die das Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung beeinflussen könnten.

I Situation, in der das Unternehmen die Grundversorgung des Kunden nicht gewährleistet

  • Eine verpflichtete Person nimmt in Bezug auf einen Kunden, der im Verdacht steht, ein ungewöhnliches Geschäft vorzubereiten oder auszuführen, unabhängig vom Wert dieses verdächtigen Geschäfts keine grundlegende Sorgfaltspflicht wahr, wenn
  • seine Ausführung ganz oder teilweise die Abwicklung des ungewöhnlichen Handelsgeschäfts vereiteln oder gefährden würde; oder
  • Eine Firma wird von der FIU schriftlich angewiesen, eine grundlegende Sorgfaltsprüfung in Bezug auf einen Kunden ganz oder teilweise nicht durchzuführen, weil die Durchführung einer solchen Sorgfaltsprüfung die Abwicklung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorfalls vereiteln oder gefährden könnte.

Artikel V

Vereinfachte Kundenbetreuung

  1. Bei der Durchführung der vereinfachten Betreuung gegenüber dem Kunden ist das Unternehmen verpflichtet Kundenidentifizierung a prüfen, ob nach den Informationen, die dem Unternehmen über den Kunden oder das Unternehmen zur Verfügung stehen, es besteht kein Verdacht, dass der Kunde ein ungewöhnliches Geschäft vorbereitet oder durchführt.
  • Besteht der Verdacht, dass ein Kunde eine ungewöhnliche Geschäftstätigkeit vorbereitet oder durchführt, und bestehen Zweifel daran, ob es sich um eine vereinfachte Prüfung handelt, führt das Unternehmen eine grundlegende Prüfung durch.
  • Eine Firma kann zu einer vereinfachten Sorgfaltsprüfung übergehen, wenn die geplante Transaktion mit dem Kunden ein geringes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß Artikel VII des Programms und in Bezug auf die Kategorie des Kunden und der Transaktion darstellt:
  •  ihr geringes Risiko in der Risikobewertung ordnungsgemäß begründet haben.
  • in der nationalen Risikobewertung nicht als gefährdet eingestuft worden sind
  • die Voraussetzungen für die Ausübung der verstärkten Sorgfalt nicht erfüllt sind.
  • In vereinfachter Kundenbetreuung Unternehmen
  • die Einhaltung der Bedingungen für die vereinfachte Pflege zu überprüfen und aufzuzeichnen
  • den Kunden und die für den Kunden handelnde Person identifizieren,
  • den Endnutzer der Leistungen angemessen zu identifizieren und zu erfassen und zu überprüfen, dass es sich bei dem Kunden nicht um eine politisch exponierte Person handelt,
  • die Herkunft der für die Transaktion verwendeten Mittel zu überprüfen
  • überprüfen, dass die Informationen über den Kunden oder das Geschäft nicht darauf hindeuten, dass der Kunde ein ungewöhnliches Geschäft vorbereitet oder durchführt, und dass es sich um eine vereinfachte Sorgfaltspflicht handelt.
  • Das Unternehmen führt Aufzeichnungen über die Erfüllung der Bedingungen für die vereinfachte Betreuung in Bezug auf jeden Kunden, für den es eine vereinfachte Betreuung übernommen hat.
  • Das Unternehmen wird nur dann zu einer vereinfachten Prüfung übergehen, wenn sich das Risiko einer ungewöhnlichen kaufmännischen Sorgfalt nicht bestätigt.

Artikel VI

Verstärkte Kundenbetreuung

  1. Die Gesellschaft wendet eine verstärkte Sorgfaltspflicht an, wenn auf der Grundlage der Risikobewertung gemäß Artikel VII des Programms ein Kunde, eine Art von Geschäft oder ein bestimmtes Geschäft ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung darstellt.
  2. Die verpflichtete Person hat in jeder Handels- oder Geschäftsbeziehung mit einer politisch exponierten Person oder einer Person, die in einem Land ansässig ist, das von der Europäischen Kommission, einer zwischenstaatlichen Einrichtung oder einer internationalen Organisation, die international anerkannte Standards für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt und die Einhaltung dieser Standards überwacht, als Hochrisikoland eingestuft wurde, stets die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Eine natürliche Person gilt als in einem Hochrisikoland ansässig, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines Hochrisikolandes besitzt oder dort ihren Wohnsitz oder sonstigen Aufenthaltsort hat, eine natürliche Person, die Unternehmer ist, und eine juristische Person, die einen eingetragenen Sitz, eine Zweigniederlassung oder eine Niederlassung in einem solchen Land hat.
  3. Im Falle einer erhöhten Sorgfalt ergreift das Unternehmen zusätzlich zu der in Artikel IV des Programms geforderten Grundbetreuung weitere Maßnahmen, um das erhöhte Risiko auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
  4. Das Unternehmen wendet eine verstärkte Sorgfaltspflicht an, wenn der Kunde bei der Identifizierung und der anschließenden Überprüfung dieser Identifizierung nicht physisch anwesend ist und die Risikobewertung ergibt, dass eine verstärkte Sorgfaltspflicht erforderlich ist. Das Unternehmen verlangt die Vorlage zusätzlicher Dokumente, Daten und Informationen, um die Identifizierung vorzunehmen, und fordert diese ebenfalls an:
  5. ein Dokument, das belegt, dass der Kunde ein Bankkonto bei einer Bank eröffnet hat, die im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik oder eines anderen Mitgliedstaates tätig ist,
  6. der Kunde, die erste Zahlung im Rahmen der Transaktion von diesem Bankkonto zu leisten.
  7. Handelt es sich bei dem Kunden der Gesellschaft um eine politisch exponierte Person, so fordert die Gesellschaft den Kunden auf, vor dem Abschluss einer Geschäftsbeziehung oder der Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung die Zustimmung des satzungsgemäßen Organs der Einrichtung, in der die exponierte Person tätig ist, oder die Zustimmung der Person vorzulegen, die in der betreffenden Einrichtung die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich des Schutzes vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Meldung ungewöhnlicher Geschäftsvorgänge sicherstellt und über die der ständige Kontakt mit der Finanzermittlungsstelle gewährleistet ist. Gleichzeitig stellt das Unternehmen die Herkunft der für die Transaktion verwendeten Mittel oder Vermögenswerte fest. Das Unternehmen überwacht den Verlauf der Geschäftsbeziehung in Bezug auf die politisch exponierte Person genau und kontinuierlich. 
  8. Das Unternehmen ist verpflichtet, die verstärkten Sorgfaltspflichten in Bezug auf eine politisch exponierte Person für mindestens 12 Monate nach Beendigung der Ausübung einer bedeutenden öffentlichen Funktion anzuwenden, spätestens jedoch bis die verpflichtete Person das spezifische Risiko für politisch exponierte Personen auf der Grundlage einer Risikobewertung dieses Kunden beseitigt hat.
  9. Das Unternehmen legt fest, dass es, wenn es von einer in einem Hochrisikoland ansässigen Person auf eine Geschäftsbeziehung angesprochen wird, sorgfältig abwägt, ob es überhaupt eine solche Geschäftsbeziehung eingeht oder ob es die Geschäftsbeziehung sofort ablehnt, nachdem es angesprochen wurde.
  10. Entscheidet sich die Gesellschaft für eine geschäftliche Zusammenarbeit, so ist sie im Falle einer Handels- oder Geschäftsbeziehung mit einer Person, die in einem von der Europäischen Kommission als risikoreich eingestuften Land ansässig ist, verpflichtet, zusätzliche Informationen über den Kunden und den Endbegünstigten, zusätzliche Informationen über den Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung oder des Handels einzuholen, die Herkunft der Vermögenswerte und die Herkunft der im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion verwendeten Mittel, zusätzliche Informationen aus zuverlässigen Quellen, die Zustimmung des gesetzlichen Organs, der benannten Person vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung und die laufende und detaillierte Überwachung der Geschäftsbeziehung.
  11. Die Liste der Hochrisikoländer ist auf der Website des Außenministeriums der Slowakischen Republik zu finden, wo sie regelmäßig aktualisiert wird.

Artikel VII

Zuweisung und Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  1. Das Unternehmen identifiziert, bewertet und aktualisiert die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung je nach Art der Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit Kunden im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit und bewertet, ob ein ungewöhnlicher Geschäftsvorgang vorliegt.
  • Das Unternehmen bewertet insbesondere die Risiken in Bezug auf den Kunden, in Bezug auf die Handels- und Geschäftszusammenarbeit und die Risiken aus geografischer Sicht.
  • In Bezug auf den Kunden bewertet die Firma insbesondere, ob

(a) die Geschäftsbeziehung unter ungewöhnlichen Umständen zustande kommt (z.B. der Kunde verlangt keine persönliche Besichtigung der angebotenen Immobilie, der Kunde wählt die Immobilie nur aus dem Angebot in der Anzeige aus, der Kunde vermeidet ein persönliches Treffen oder sagt es mehrmals ab und schickt einen Vertreter in seinem Namen, der Kunde nimmt an Treffen mit einem Dritten teil und es besteht der Verdacht, dass er sich in einer untergeordneten Position gegenüber dem Dritten befindet, der Kunde besteht auf einem ungewöhnlich schnellen Abschluss des Vertragsverhältnisses und einer schnellen Zahlung für den Kauf der Immobilie),

(b) der Kunde verwendet in seinen Geschäften viel Bargeld (Barzahlung ist für die Zahlung der Maklergebühr angemessen, aber das Risiko entsteht, wenn der Kunde einen hohen Kaufpreis für den Kauf der Immobilie in bar zahlen will),

c) der Kunde wünscht, seine Anonymität so weit wie möglich zu wahren, auch in Fällen, in denen dies ungewöhnlich ist (z. B. Unterzeichnung eines Vertrags ohne Anwesenheit eines Vertreters des Unternehmens oder der anderen Partei),

(c) die Eigentümerstruktur des Kunden erscheint im Hinblick auf die Art seiner Geschäftstätigkeit ungewöhnlich oder übermäßig komplex, oder der Kunde verwendet in seiner Geschäftstätigkeit Briefkastenfirmen.

  • In Bezug auf den Handel und die Handelstätigkeit prüft das Unternehmen insbesondere, ob
  • der Kunde nicht auf einer ungewöhnlich komplizierten Vertragsstruktur besteht, die es schwierig macht, den Endnutzer der Vorteile zu ermitteln,
  • der Kunde verwendet Gelder von ausländischen Unternehmen, die miteinander verbunden sein können, oder von anderen Dritten, um den Preis zu zahlen,
  • Der Kunde teilt mit, dass er das erworbene Eigentum kurzfristig auf andere Personen übertragen möchte,
  • Geschäfte im Rahmen des Handels vorgeschlagen oder durchgeführt werden, die keine wirtschaftliche oder kommerzielle Bedeutung haben,
  • der geplante Handel ist ungewöhnlich groß.
  • Das Unternehmen berücksichtigt das geografische Risiko eines Geschäfts, wenn es in einem Land stattfindet, das von der Europäischen Kommission oder einer anderen internationalen Organisation als Hochrisikoland eingestuft wird, in einem Land mit einem hohen Maß an Korruption oder anderen kriminellen Aktivitäten, in einem Land, das internationalen Sanktionen und Embargos unterliegt, in Ländern, die terroristische Organisationen finanziell unterstützen oder in deren Gebiet terroristische Organisationen tätig sind.
  • Das Unternehmen bewertet die Risiken für jeden Kunden umfassend und berücksichtigt dabei alle dem Unternehmen bekannten Umstände und Zusammenhänge in Bezug auf den Kunden, die Geschäftsbeziehung und das Geschäft.
  • Im Laufe der Zeit nimmt das Unternehmen eine Bewertung oder Neubewertung der Risiken vor:

a) bei Abschluss der Geschäftsbeziehung - ab dem ersten Kontakt mit dem Kunden, der Geschäftsbeziehung,

(b) bei der Ausübung von Gelegenheitsgeschäften außerhalb einer Geschäftsbeziehung - ab dem ersten Kontakt mit dem Kunden,

(c) für die Dauer der Geschäftsbeziehung bei der Ausübung der Sorgfalt gegenüber dem Kunden,

(d) bei Beendigung der Geschäftsbeziehung.

  • Die Risikobewertung bzw. die Neubewertung der Risiken erfolgt durch das Unternehmen in Übereinstimmung mit:

a) Informationen und Dokumente, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, die Geschäftsbeziehung,

(b) bereits erlangte Informationen über den Kunden aus früheren Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder aus ausgeführten Geschäften,

(c) Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen,

(d) Risikoindikatoren in Bezug auf den Kunden, die Geschäftsbeziehung oder das Geschäft.

  • Jede Änderung eines zuvor ermittelten Risikos, die in einer Herabstufung oder Neueinstufung in eine höhere Risikokategorie besteht, muss von der Gesellschaft schriftlich festgehalten werden, zusammen mit den Gründen für die Neueinschätzung und die Änderung des Risikos.
  1. Auf der Grundlage des in den Absätzen 1 bis 8 dieses Artikels dargelegten Verfahrens erkennt das Unternehmen an:

a) geringes Risiko,

(b) riskant,

c) hohes Risiko,

(d) inakzeptabel.

Das Unternehmen berücksichtigt die von der berichtenden Stelle entwickelte nationale Risikobewertung.

  1. Das Unternehmen steuert und mindert das Risiko (Maßnahmen):
  2. die Identifizierung des Kunden und die Überprüfung seiner Identität bei der Ausführung eines Geschäfts, dessen Wert mindestens 1.000 EUR und höchstens 10.000 EUR beträgt,
  3. durch die Ausübung der Sorgfaltspflicht - einfache, vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflicht - zum Zeitpunkt der Aufnahme und während der Dauer der Geschäftsbeziehung oder bei der Durchführung von Geschäften außerhalb der Geschäftsbeziehung,
  4. Annahme von Zahlungen von Kunden bei der Durchführung von Transaktionen, insbesondere durch Überweisungen, Kartentransaktionen oder Einzahlungen auf ein Bankkonto in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland, das ein gleichwertiges Schutzniveau gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleistet,
  5. den Kunden anweisen, in dem Vertrag, der eine Finanztransaktion zum Gegenstand hat, die nicht auf das Konto des Unternehmens geht (z. B. Kaufvertrag, Leasingvertrag), ein Bankkonto anzugeben, das in einem Mitgliedstaat oder in einem Drittland geführt wird, das ein gleichwertiges Schutzniveau gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleistet,
  6.  durch Verzögerung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorgangs,
  7. durch Meldung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorgangs,
  8. Verweigerung der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, Beendigung einer Geschäftsbeziehung oder Verweigerung der Ausführung eines Geschäfts und anschließende Meldung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorgangs.
  1. Sind nach Ansicht des Unternehmens weitere Maßnahmen erforderlich, um das erhöhte Risiko zu beseitigen, ergreift das Unternehmen über seinen Geschäftsführer solche Maßnahmen und hält deren Durchführung schriftlich fest. (Beispiel: Die Gesellschaft geht von der Grundbetreuung zur erweiterten Betreuung über, auch wenn der Kunde nicht der erweiterten Betreuung unterliegt. Das Unternehmen bittet den Kunden, die erste Zahlung über ein Konto zu leisten, das auf seinen Namen bei einem Kreditinstitut eröffnet wurde, und bittet den Kunden, die Genehmigung des unmittelbaren Vorgesetzten des Mitarbeiters einzuholen, um die Transaktion zu tätigen).

Artikel VIII

Überblick über die Formen ungewöhnlicher Geschäftsvorgänge

 in Bezug auf die Aktivitäten des Unternehmens

  1. Ungewöhnlicher Geschäftsbetrieb (NOO) ist eine Rechtshandlung oder eine andere Handlung, die darauf hindeutet, dass ihre Ausführung zum Waschen von Erträgen aus Straftaten oder zur Finanzierung des Terrorismus führen kann.
  • Im operativen Umfeld des Unternehmens ist NOO in erster Linie ein Unternehmen:
  1. die aufgrund ihrer Komplexität, ihres ungewöhnlich hohen Kapitalbetrags oder ihrer sonstigen Beschaffenheit offenkundig außerhalb des normalen Umfangs oder der normalen Art einer bestimmten Art von Handel oder des Handels eines bestimmten Kunden liegt,
  2. die aufgrund ihrer Komplexität, ihres ungewöhnlich hohen Finanzvolumens oder ihrer sonstigen Beschaffenheit keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck oder offensichtlichen rechtmäßigen Zweck haben,
  3. wenn der Kunde sich weigert, sich auszuweisen oder die Daten zu übermitteln, die das Unternehmen für die Durchführung der Betreuung benötigt,
  4. wenn der Kunde sich weigert, Informationen über ein anstehendes Geschäft zu liefern, oder versucht, so wenig Informationen wie möglich zu liefern, oder Informationen liefert, deren Überprüfung für das Unternehmen sehr schwierig oder kostspielig ist,
  5. in denen der Kunde Informationen lieferte, die sich später als falsch herausstellten,
  6. wenn der Auftraggeber die Durchführung auf der Grundlage eines Projekts verlangt, das Anlass zu Zweifeln gibt,
  7. wo Mittel mit niedrigem Nominalwert in unverhältnismäßig hohem Umfang eingesetzt werden,
  8. mit einem Kunden, bei dem aufgrund seines Berufs, seines Status oder anderer Merkmale davon ausgegangen werden kann, dass er nicht der Eigentümer der erforderlichen Mittel ist oder sein kann,
  9. die eindeutig rein fiktiv sein sollen und für mögliche Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verwendet werden können,
  10. wenn der Kunde eine vermittelte Immobilie in bar bezahlen will und der Betrag mindestens 100.000 EUR beträgt,
  11. in denen der Kunde ohne ersichtlichen wirtschaftlichen oder sonstigen rechtmäßigen Zweck die Vermittlung des Kaufs und des unmittelbar anschließenden Verkaufs der Immobilie beantragt,
  12. wenn der Kunde ohne ersichtlichen wirtschaftlichen oder sonstigen rechtmäßigen Zweck um Vermittlung beim Kauf einer Immobilie bittet und bereit ist, einen Preis zu zahlen, der ungewöhnlich über dem Marktwert liegt,
  13. bei dem der Kunde Zeitdruck ausübt und versucht, das Unternehmen unter Zeitdruck zu setzen,
  14. wenn der Kunde das Unternehmen zwingt, seine Pflichten zu verletzen oder schnell und unbürokratisch zu handeln, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich ist,
  15. wenn Gelder wie "aus Versehen" von einem bekannten Kunden oder einer zuvor unbekannten Einrichtung an das Unternehmen gesandt (oder auf ein Bankkonto überwiesen oder eingezahlt) werden und anschließend die Rückzahlung verlangt wird (der Kunde oder die Einrichtung verlangt die Rückzahlung in bar, per Scheck oder auf ein anderes vom Kunden oder der Einrichtung angegebenes Konto),
  16. im Zusammenhang mit der dringenden Übertragung der Immobilie zu einem Preis, der erheblich vom normalen Marktpreis abweicht,
  17. wenn der Kunde die Vermittlung eines Mietvertrags über eine Immobilie beantragt, über deren Eigenschaften, Zustand usw. er keine Kenntnis hat und an solchen Informationen nicht interessiert ist,
  18. wenn die Höhe der dem Kunden zur Verfügung stehenden Mittel in einem offensichtlichen Missverhältnis zu Art oder Umfang seiner Geschäftstätigkeit oder seines angegebenen Vermögens steht,
  19. wenn der Kunde als Vermittler auftritt oder von einer anderen unbekannten Person oder mehreren unbekannten Personen begleitet wird,
  20. Der Kunde ist aus unbekannten Gründen im Vergleich zu früheren Besuchen nervös und drängt darauf, den Vertrag abzuschließen,
  21. wenn der Kunde ein Geschäft von einem Konto ausführen möchte, das er als sein eigenes angegeben hat, das ihm aber nicht gehört, und das Unternehmen nicht in der Lage ist, das Konto zu überprüfen,
  22. wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Gelder oder Vermögensgegenstände, die zur Finanzierung des Terrorismus verwendet werden sollen oder verwendet worden sind, Erträge aus Straftaten sind oder mit der Finanzierung des Terrorismus in Zusammenhang stehen,
  23. wenn die begründete Annahme besteht, dass es sich bei dem letztlich wirtschaftlich Berechtigten um eine Person handelt, die Gelder oder Vermögensgegenstände zum Zwecke der Finanzierung von Terrorismus, der von einem Land aus oder in ein Land hinein betrieben wird, in dessen Hoheitsgebiet terroristische Organisationen tätig sind, sammelt oder bereitstellt, oder die terroristischen Organisationen Gelder oder sonstige Unterstützung gewährt,
  24. wenn die begründete Erwartung besteht, dass es sich bei dem Kunden oder Endbegünstigten um eine Person handelt, die internationalen Sanktionen gemäß einer bestimmten Bestimmung unterliegt, oder um eine Person, die mit einer Person verbunden sein könnte, die internationalen Sanktionen gemäß einer bestimmten Bestimmung unterliegt; oder
  25.  wenn die begründete Vermutung besteht, dass es sich bei dem Gegenstand um einen Gegenstand oder eine Dienstleistung handelt oder handeln soll, der/die mit einem Gegenstand oder einer Dienstleistung in Zusammenhang stehen kann, der/die aufgrund einer spezifischen Bestimmung einer internationalen Sanktion unterliegt.
  • Ein NOO kann auch ein Geschäft sein, das oben nicht aufgeführt ist, aber nach dem Wissen des Unternehmens über den Kunden, die Geschäftsbeziehung oder das Geschäft außerhalb des Rahmens früherer bekannter Geschäftsaktivitäten liegt oder andere ungewöhnliche Umstände aufweist (unzuverlässige Dokumente, nicht standardmäßige Ausführungsanforderungen usw.).             

Artikel IX

Verfahren zur Feststellung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorfalls

  1. Bei jedem Geschäft, das vorbereitet oder ausgeführt wird, bewertet das Unternehmen das Geschäft für seinen normalen Geschäftsverlauf, bewertet und steuert dabei das Risiko und wendet das Prinzip "Kenne deinen Kunden" an. Dies basiert auf der korrekten Anwendung einer angemessenen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden, und das Unternehmen vergleicht jedes Geschäft, das vorbereitet oder ausgeführt wird, mit einer Übersicht über die Formen von NOO.
  • Das Unternehmen achtet besonders darauf:
  • alle komplexen, ungewöhnlich umfangreichen Geschäfte und alle Geschäfte ungewöhnlicher Art, die keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Zweck oder keinen offensichtlichen rechtmäßigen Zweck haben, und die Gesellschaft untersucht, soweit möglich, den Zweck solcher Geschäfte, indem sie die gebührende Sorgfalt in Bezug auf den Kunden walten lässt und Informationen aus unabhängigen Quellen überprüft; die Gesellschaft erstellt über den Geschäftsführer gleichzeitig ein schriftliches Protokoll über solche Geschäfte,
  • alle Risiken, die sich aus der Art des Handels und dem spezifischen Handel ergeben können, und ergreifen erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass sie für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verwendet werden.
  • Bei der Überprüfung von Geschäften muss das Unternehmen:
  • der Kunde keinen Grund zu der Annahme hatte, dass das Geschäft, das er vorbereitete oder ausführte, von der Gesellschaft als NOO behandelt wurde,
  • dem Kunden ausreichend Zeit eingeräumt hat, um die Plausibilität/Transparenz des vorbereiteten oder ausgeführten Geschäfts zu erläutern (einschließlich der Vorlage der einschlägigen Unterlagen),
  • wenn der Kunde die Gründe feststellt, aus denen die Informationen und schriftlichen Unterlagen vom Kunden angefordert werden, weist das Unternehmen den Kunden darauf hin, dass ein umfassender Überblick über das Geschäft eine Voraussetzung für dessen ordnungsgemäße Ausführung ist,
  • in Fällen, in denen der Kunde direkt fragt, ob seine Geschäfte gemeldet werden können, antwortet das Unternehmen dem Kunden, dass das Unternehmen alle für das Geschäft geltenden Gesetze einhält,
  • äußerte sich gegenüber keinem Kunden zum Verdacht der Geldwäsche, zur vermuteten Terrorismusfinanzierung oder zur möglichen Bewertung und Meldung von NOOs.
  • Gelangt das Unternehmen nach dem in dieser Regelung vorgesehenen Verfahren zu der Auffassung, dass ein in Vorbereitung oder Ausführung befindliches Geschäft ungewöhnlich ist, erstellt der für dieses Geschäft verantwortliche Geschäftsführer unverzüglich einen internen Bericht und stellt alle Belege zusammen, damit die Meldung an die Financial Intelligence Unit ohne unnötige Verzögerung erfolgen kann.
  • Während der Bewertung des NOO-Berichts hält das Unternehmen das Geschäft zurück, bis das ungewöhnliche Geschäft der Finanzberichterstattungsstelle gemeldet wurde. Für den Fall, dass der Kunde den Grund untersucht, warum das Geschäft noch nicht ausgeführt wurde, weist das Unternehmen auf technische Probleme und/oder andere glaubwürdige Fakten hin, die die Geschwindigkeit des Geschäfts beeinträchtigen können.
  • Das Unternehmen führt eine Liste der NOOs und ordnet dem Bericht nach Erstellung eines internen Berichts eine laufende Nummer und das Jahr zu, in dem er Informationen über die Auflösung der NOO enthält. Der für die Kommunikation mit der Finanzberichterstattungsstelle zuständige Geschäftsführer überprüft den NOO-Bericht. Handelt es sich nicht um ein NOO, führt das Unternehmen das aufgeschobene Geschäft aus. Handelt es sich um ein NOO, erfolgt eine dringende Meldung an die Abteilung Finanzberichterstattung. Alle internen NOO-Berichte werden von der Gesellschaft aufbewahrt.
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die NOO sowie die Weigerung, die NOO auszuführen, unverzüglich an die meldende Stelle zu melden. Die Meldung kann vom Unternehmen persönlich, schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen, wenn die Angelegenheit keinen Aufschub duldet. Die telefonische Meldung muss innerhalb von drei Tagen schriftlich oder persönlich nachgeholt werden. Eine Vorlage für die Meldung ist diesem Schema beigefügt.

Kontaktinformationen für die Meldung von NOOs:

Finanzpolizeilicher Nachrichtendienst des Büros für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität des Polizeipräsidiums

Pribinowa 2

812 72 Bratislava Tel:(+421)96101402 Fax: (+421) 9610 590 47

Die elektronische Meldung einer Beschwerde kann über den webbasierten Anwendungsteil des goAML-Informationssystems erfolgen.

  • Auf schriftliches Verlangen teilt das Unternehmen dem berichtenden Unternehmen zusätzliche Informationen zum NOI-Bericht mit und legt die entsprechenden NOI-Unterlagen vor.
  • Die Verpflichtung zur Meldung von Tatsachen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, bleibt von der Meldung einer Meldung unberührt.
  1. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, die Beendigung einer Geschäftsbeziehung oder die Ausführung eines bestimmten Geschäfts abzulehnen, wenn

(a) die verpflichtete Person nicht in der Lage ist, die Betreuung des Kunden, zu der sie gesetzlich verpflichtet ist, durchzuführen; und/oder

(b) der Mandant sich weigert, nachzuweisen, in wessen Auftrag er handelt,

(c) wenn sie der Ansicht ist, dass es sich um eine NOO handelt.

  1. Besteht die Gefahr, dass die Vollstreckung einer Vermögensauskunft die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten oder Terrorismusfinanzierung vereiteln oder wesentlich behindern könnte, oder wird das Unternehmen von einer zentralen Meldestelle schriftlich darum ersucht, so schiebt es die Vollstreckung der Vermögensauskunft so lange auf, bis es von der zentralen Meldestelle die Mitteilung erhalten hat, dass die Vermögensauskunft vollstreckt werden soll, jedoch nicht länger als 120 Stunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verzögert das Unternehmen die Abgabe der Verpflichtungserklärung, wenn die zentrale Meldestelle mitteilt, dass sie die Angelegenheit an die Strafverfolgungsbehörden übergeben hat, jedoch nicht länger als 72 Stunden. Samstage und Feiertage werden nicht auf die Sperrfrist für die NOO angerechnet. Die verpflichtete Person unterrichtet die zentrale Meldestelle unverzüglich über die Verzögerung der Verdachtsmeldung.
  1. Das Unternehmen wird die NOO jedoch nicht zurückhalten, wenn

(a) sie aus betrieblichen oder technischen Gründen unaufschiebbar ist; die verpflichtete Person setzt die zentrale Meldestelle unverzüglich davon in Kenntnis; oder

(b) die Verzögerung könnte nach der Vorwarnung der zentralen Meldestelle die Bearbeitung der NOO vereiteln.

  1. Kommt das Unternehmen bei der Bewertung der Bedingungen und Risiken eines Geschäfts zu dem Schluss, dass es sich nicht um ein NOO handelt, und führt es das Geschäft aus, ist es verpflichtet, seine Bewertung schriftlich festzuhalten.

Artikel X

Sonstige Verpflichtungen der Gesellschaft

  1. Das Unternehmen und insbesondere die beiden geschäftsführenden Direktoren, die für die Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen des Programms sorgen, sind verpflichtet, die Berichterstattung über die NOO und die Maßnahmen des Rechnungslegungsorgans gegenüber Dritten, einschließlich der Personen, auf die sich diese Informationen beziehen, sowie alle vom Rechnungslegungsorgan angeforderten zusätzlichen Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Ersucht eine Finanzermittlungsstelle zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben um Daten über Geschäftsbeziehungen, Transaktionen, Dokumente und Informationen über Personen, die in irgendeiner Weise an einer Transaktion beteiligt waren, so wahrt das Unternehmen auch über ein solches Ersuchen Stillschweigen.
  • Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die personenbezogenen Daten ihrer Kunden ohne Einwilligung zu verarbeiten, d.h. zu erheben, zu beschaffen, zu speichern, zu nutzen und sonst zu verarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, die zur Erreichung des Zwecks der Verarbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten durch Kopieren, Scannen oder sonstiges Aufzeichnen von amtlichen Dokumenten auf einem Informationsträger zu erlangen und Geburtsnummern sowie andere Daten und Dokumente ohne Einwilligung der betroffenen Person zu verarbeiten.
  • Das Unternehmen ist daher berechtigt, Kopien von amtlichen Dokumenten, Personalausweisen und anderen im Rahmen der Geschäftsbeziehung vorgelegten Dokumenten anzufertigen. Die Kopien der Dokumente müssen so angefertigt werden, dass die relevanten Daten lesbar sind und die Möglichkeit ihrer Aufbewahrung gewährleistet ist; die Darstellung der identifizierten natürlichen Person im Ausweis muss von solcher Qualität sein, dass die Übereinstimmung des Abbilds der identifizierten Person überprüft werden kann.
  • Die Firma ist verpflichtet, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden oder nach der Ausführung eines gelegentlichen Geschäfts außerhalb der Geschäftsbeziehung aufzubewahren

(a) Daten und schriftliche Nachweise, die im Rahmen der Betreuung von Kunden gewonnen wurden,

(b) alle Daten und schriftlichen Belege über die getätigten Geschäfte,

(c) alle im Rahmen der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden erhaltenen Daten, Aufzeichnungen über den Prozess der Bewertung und Bestimmung des Risikoprofils des Kunden, Geschäftskorrespondenz, die Ergebnisse durchgeführter Analysen, Aufzeichnungen über alle ergriffenen Maßnahmen, einschließlich aller damit verbundenen Hindernisse, in einer Weise und in einem Umfang, die die Nachprüfbarkeit der einzelnen Geschäfte und der damit verbundenen Verfahren gewährleistet.

  • Das berichtende Finanzinstitut kann bei der Gesellschaft eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beantragen, wobei der Umfang der Aufbewahrung von Daten und schriftlichen Unterlagen anzugeben ist. Der verlängerte Zeitraum darf nicht mehr als weitere fünf (5) Jahre betragen.

Artikel XI

Schlussbestimmungen

  1. Das Programm ist für beide geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft verbindlich. Wird ein Mitarbeiter von der Gesellschaft eingestellt, wird das Programm entsprechend aktualisiert. Der neue Mitarbeiter wird ordnungsgemäß mit dem Programm vertraut gemacht, und es werden auch der Inhalt und der Zeitplan für seine Ausbildung festgelegt.
  • Da es in der Gesellschaft nur zwei Direktoren gibt, ist die Person, die für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieses Programms und für den ständigen Kontakt mit der Finanzfahndungsstelle verantwortlich ist, Frau Katarína Vlasáková. Katarína Vlasáková.
  • Beide Geschäftsführer der Gesellschaft wurden ordnungsgemäß über dieses Programm informiert und verpflichten sich, es einzuhalten. Beide geschäftsführenden Direktoren bestätigen, dass sie ständig Zugang zu dem Programm haben.
  • Die Fortbildung findet regelmäßig einmal im Jahr statt, wenn das Programm von den Geschäftsführern noch einmal im Detail überprüft wird, um festzustellen, ob sich die Rechtsvorschriften geändert haben. Eine Schulung findet immer dann statt, wenn es eine wesentliche Änderung des Gesetzes oder eine Änderung des Programms gibt.
  • Der geschäftsführende Direktor, der als Verantwortlicher für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen dieses Programms benannt ist, überwacht kontinuierlich die Einhaltung des Programms bei der Erbringung von Dienstleistungen für die Kunden.
  • Das Unternehmen aktualisiert das Programm, wenn neue NOOs oder neue Risiken identifiziert werden und im Falle einer Änderung der Rechtsvorschriften zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Das Programm kann nur in schriftlicher Form geändert werden. Das Programm ist stets als vollständige Fassung mit dem Datum der Aktualisierung zu erstellen.
  • Die folgenden Anhänge sind ein wesentlicher Bestandteil des Programms:

Anhang 1 - Erklärung des Endbegünstigten

Anhang 2 - Erklärung zur Herkunft der Mittel

Anhang 3 - Erklärung zum Verfahren

Anhang 4 - Interne NOO-Berichterstattung

Anhang 5 NOO-Berichterstattung für die Finanzberichterstattungseinheit

in Bratislava, am 1.1.2010

Letzte Aktualisierung: 15.1.2025

_________________________________________

LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s. r. o.

Stellvertreterin: Mgr. Katarína Vlasáková, Geschäftsführerin

Anhang 1

Erklärung des Kunden über den Nutzen für den Endnutzer

Die Gesellschaft LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s.r.o. mit Sitz in Krasovského 3742/13, 851 01 Bratislava, ID-Nr.: 36 803 898, verlangt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor der Finanzierung des Terrorismus sowie über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der jeweils gültigen Fassung, dass der Kunde bei der Durchführung der Grundbetreuung in Bezug auf den Klienten den tatsächlichen Endnutzer der Leistungen benennt und identifiziert.

Daten zur Identifizierung des Kunden:

Name des Unternehmens 
Hauptsitz 
ID 
Vertreten durch 

erklärt, dass der Endnutzer der Leistungen eine natürliche Person ist:

Vorname NachnameGeburtsnummer/Geburtsdatum[1]Anschrift des ständigen WohnsitzesNationalität
    
    
    
    

 

Bratislava, auf _______________

____________________________

Kunde

Anhang 2

ERKLÄRUNG ÜBER DIE HERKUNFT DER MITTEL

Die Gesellschaft LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s.r.o. mit Sitz in Krasovského 3742/13, 851 01 Bratislava, ID-Nr.: 36 803 898 (die Gesellschaft) ist gemäß dem Gesetz Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor der Finanzierung des Terrorismus sowie über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze verpflichtet, Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und die Finanzierung des Terrorismus zu ergreifen, einschließlich der ständigen Überwachung der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. In Anbetracht dessen bittet die Gesellschaft im Rahmen der grundlegenden Kundenbetreuung um die folgenden Informationen über die Herkunft der Mittel, die für die Ausführung des Geschäfts verwendet werden sollen.

Daten zur Identifizierung des Kunden:

Vorname und Nachname / Firmenname 
Ständiger Wohnsitz / Geschäftssitz 
Geburtsdatum / Ausweisnummer 
Unternehmen:Kaufvertrag / Maklervertrag / Mietvertrag

Hiermit erkläre ich als Kunde, dass die Mittel, die ich für die Handels-/Geschäftsbeziehung verwenden möchte, folgende sind

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, einschließlich Beschäftigungsprämien, Abfindungen, Entlassungsentschädigungen
  • Einnahmen aus Sozialbeiträgen und -leistungen
  • Einkünfte aus geschäftlichen Tätigkeiten
  • Einkommen für die Ausübung einer Funktion in einem Unternehmen (z. B. Leistungsvertrag mit einem Geschäftsführer/Vorstandsmitglied)
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Erbe
  •  mehr
  • im Lotto gewinnen
  • Einkünfte aus einem Gerichtsurteil, in dem z. B. Schadenersatz, Abfindungen oder Unterhalt zugesprochen werden
  • Altersrente, Invaliditätsrente oder andere Sozialleistungen
  • Einkünfte aus der Vermietung oder dem Verkauf von Grundstücken,
  • Einkünfte aus dem Verkauf von Antiquitäten, Schmuck oder Kunstgegenständen
  • Kredit oder Darlehen
  • Erlöse aus der Veräußerung von Wertpapieren, Anteilen, Beteiligungen und der Ausübung von Rechten hieraus
  • Mittel aus Vermietung, Verpachtung, Verkauf von Vermögenswerten
  • Mittel, die aus der Finanzierung durch die Endnutzer stammen
  • Provisionen oder Zinsen für das Darlehen
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten an geistigem Eigentum, einschließlich Patenten
  • Franchise-Einnahmen
  • Einnahmen aus virtuellen Kryptowährungen
  • Sonstiges (bitte angeben):                         

Bratislava, auf __________________

______________________________________

Kunde

Anhang 3

Erklärung, im eigenen Namen zu handeln

Die Gesellschaft LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s.r.o. mit Sitz in Krasovského 3742/13, 851 01 Bratislava, ID-Nr.: 36 803 898, verlangt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor der Finanzierung des Terrorismus sowie über Änderungen und Ergänzungen einiger Gesetze in der jeweils gültigen Fassung, dass der Klient bei der Ausübung der grundlegenden Sorgfalt gegenüber dem Klienten die Gesellschaft darüber informiert, ob er in seinem eigenen Namen handelt oder ob er die Person, die er in dem Verfahren vertritt, richtig identifiziert hat.

Daten zur Identifizierung des Kunden:

Vorname Nachname / Firmenname 
Ständiger Wohnsitz / Geschäftssitz 
Geburtsnummer / Ausweisnummer 
Vertreten durch 

 

Der Kunde erklärt hiermit, dass:

  • in eigenem Namen handelt
  • vertritt eine dritte Partei

Daten zur Identifizierung Dritter:

Vorname Nachname / Firmenname 
Ständiger Wohnsitz / Geschäftssitz 
Geburtsnummer / Ausweisnummer 

Bratislava, auf __________________

_________________________________

Kunde

Anhang 4

Interne Berichterstattung über einen ungewöhnlichen Geschäftsvorgang

Der Kunde, der an dem ungewöhnlichen Geschäftsvorgang beteiligt ist:

Identifikationsdaten des Kunden - natürliche Person

Vorname Nachname 
Dauerhaft wohnhaft 
Geburtsnummer / Geburtsdatum 
Art und Nummer des Personalausweises 
Nationalität 
Sitz der Gesellschaft 
Identifikationsnummer 
Register/Nachweis für geschäftliche Aktivitäten 
Bankkontonummer 

Identifikationsdaten des Kunden - juristische Person:

Name des Unternehmens 
Hauptsitz 
Identifikationsnummer 
Register/Evidencia 
Nummer des Eintrags im Register/Datensatz 
Vertreten durch 
Bankkontonummer 

Geschäftsbeziehung / Business

Art des Vertrags 
Datum des Abschlusses 
Betrag der Transaktion 

Einzelheiten über die Ungewöhnlichkeit des Geschäftsbetriebs:

[Grund für ungewöhnliches NOO nach Programm, Informationen über wesentliche Umstände des Geschäfts, Zeitpunkt der Ereignisse]

Angaben zu Dritten, die Kenntnis von dem ungewöhnlichen Geschäftsvorgang haben:

Vorname Nachname 
Dauerhaft wohnhaft 
Geburtsnummer / Geburtsdatum 
Beziehung zur verpflichteten Person 

Geschehen zu Bratislava, auf_______________

Anhang 5

Meldung eines ungewöhnlichen Geschäftsvorfalls

Verpflichtete Person:

LUMIA PROPERTY MANAGEMENT s.r.o. mit Sitz in Krasovského 3742/13, 851 01 Bratislava, ID-Nr.: 36 803 898, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Einlage Nr. 46903/B, vertreten durch den Geschäftsführer: Mgr. Katarína Vlasáková, Telefonkontakt: 0918/186963 (Gesellschaft).

Der Kunde, der an dem ungewöhnlichen Geschäftsvorgang beteiligt ist:

Identifikationsdaten des Kunden - natürliche Person

Vorname Nachname 
Dauerhaft wohnhaft 
Geburtsnummer / Geburtsdatum 
Art und Nummer des Personalausweises 
Nationalität 
Sitz der Gesellschaft 
Identifikationsnummer 
Register/Nachweis für geschäftliche Aktivitäten 
Bankkontonummer 

Identifikationsdaten des Kunden - juristische Person:

Name des Unternehmens 
Hauptsitz 
Identifikationsnummer 
Register/Evidencia 
Nummer des Eintrags im Register/Datensatz 
Vertreten durch 
Bankkontonummer 

Einzelheiten über die Ungewöhnlichkeit des Geschäftsbetriebs:

[Grund für die Ungewöhnlichkeit, Informationen über die wesentlichen Umstände der Transaktion, Zeitpunkt der Ereignisse]

Angaben zu Dritten, die Kenntnis von dem ungewöhnlichen Geschäftsvorgang haben:

Vorname Nachname 
Dauerhaft wohnhaft 
Geburtsnummer / Geburtsdatum 
Beziehung zur verpflichteten Person 
  

Die verpflichtete Person muss die folgenden Dokumente vorlegen:

  1. Fotokopien von Ausweispapieren
  2. Fotokopien des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags
  3. [l]
  4. [l]

Geschehen zu Bratislava, auf_______________

___________________________________________

LUMIA PROPERTY MANAGEMENT, s.r.o.

Ersetzt durch. Mgr. Katarína Vlasáková

Geschäftsführender Direktor


[1] Geben Sie das Geburtsdatum an, wenn keine Geburtsnummer vergeben wurde.